Regeln
Die Clubgemeinschaft der ordentlichen Mitglieder zusammen mit dem Vorstand trägt die Verantwortung für den UYCAs und behält sich somit auch vor, die Regeln des Clublebens festzulegen.
Satzung
Die Satzung (Statuten) des Union-Yacht-Club Attersee legen den Vereinszweck und die Tätigkeiten fest, bestimmen die Rechte und Pflichten der Mitglieder und definieren die Organe des Vereines. Die Satzung in der vorliegenden Fassung wurde von der außerordentlichen Generalversammlung am 1.Dezember 2018 beschlossen.
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Clubordnung
Die Clubordnung regelt das Zusammenleben im Club im Sinne der Satzung. Die Clubordnung wurde vom Vorstand in der Sitzung am 10.Juni 2019 verabschiedet.
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Liegeplatz- und Hafenordnung
Der UYCAs verfügt nur über eine begrenzte Anzahl von Sommerliege- und Winterlagerplätzen für die Boote seiner Mitglieder. Die vorliegende Liegeplatz- und Hafenordnung gilt auf dem gesamten Gelände des UYCAs. Sie wurde vom Vorstand in der Sitzung vom 26.Jänner 2013 verabschiedet.
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Seglerheime Vergaberichtlinien
Die Vergaberichtlinien für Seglerheime beschreibt die Vorgangsweise des Antrages auf Zuteilung, die Auswahlkriterien und die Vergabeentscheidung durch den Vorstand.
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Seglerheime Hausordnung
Die Hausordnung regelt das Zusammenleben der Clubmitglieder in den Seglerheimen. Die aktuelle Hausordnung wurde in der Vorstandssitzung am 10.Juni 2019 beschlossen.
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Beitragsordnung
In der Beitragsordnung sind die jährlichen Mitgliedsbeiträge, die Aufnahmebeiträge sowie die Beiträge für Liegeplätze und Winterlager festgelegt. Die Beitragsordnung wird allen Mitgliedern per Post in der jährlichen Aussendung zur Verfügung gestellt.
Wettfahrtordnung und Segelanweisungen
Der UYCAs veranstaltet Yardstickregatten, Schwerpunktregatten, Meisterschaften, Staatsmeisterschaften, Europa- und Weltmeisterschaften nach der aktuellen Wettfahrtordnung und den Segelanweisungen des Österreichischen Segelverbandes.
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